Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bezeichnet Systeme, die eine Person bei einem Absturz (z.B. von einem Gebäude, Gerüst, etc.) auffangen und schwerwiegende Verletzungen verhindern soll. Als Beispiel kann hier der Sicherheitsgurt beim Klettern genommen werden.
Da diese Systeme hohen Sicherheitstechnischen Anforderungen unterliegen, hat die Berufsgenossenschaft die DGUV-Regel 112-198/199 aufgestellt.
Danach muss die PSAgA in einer jährlichen Überprüfung auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden - je nach Einsatzhäufigkeit sogar öfter.
Gerne übernehmen wir diese Überprüfung, um Ihren Mitarbeitern im Falle eines Falles das höchste Maß an Sicherheit gewährleisten zu können.