Da eine einfache Einweisung an der Hubarbeitsbühne nicht mehr ausreicht, ist der Erwerb des Fahrausweises für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 notwendig.
Wir unterstützen Sie und ihre Mitarbeiter gerne dabei, den sicheren Umgang mit Hubarbeits- und Hebebühnen zu erlernen.