An erster Stelle des Arbeitsschutzes steht es, Unfälle zu vermeiden. Dazu zählt auch eine Überprüfung der technischen Hilfsmittel, wie zum Beispiel Leitern und Tritten.
Eine regelmäßige Leiterprüfung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben und muss von einer dafür befähigten Person durchgeführt und das Ergebnis protokolliert werden. Der zeitliche Abstand ist dabei von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und wird je nach Einsatzhäufigkeit festgelegt.
Wir würden uns freuen, diese Überprüfungen für Sie übernehmen zu dürfen, sodass Sie als Unternehmer einen ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Ausrüstung garantieren können.