Ausbildung Staplerfahrer (m/w/d)

Gabelstapler sind in der heutigen Zeit aus den meisten Unternehmen kaum mehr wegzudenken. Durch ihre Schnelligkeit und Wendigkeit sind sie aber nicht nur ein unentbehrlicher Helfer, sondern auch eine Unfallquelle mit hohem Gefährdungspotenzial für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Rund 12.000 Staplerunfälle passieren jährlich in deutschen Unternehmen, bei denen nicht selten eine unsachgemäße Bedienung des Gabelstaplers als Ursache identifiziert werden konnte.

Daher wird von der DGUV vorgeschrieben, dass nur Personen, die den Flurmittelförderschein (Staplerschein) besitzen, berechtigt sind, einen Gabelstapler zu führen.

 

Voraussetzungen

Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Ausbildung zum Staplerfahrer (m/w/d), die offiziell auch als "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" bezeichnet wird.

Im Grunde genommen kann jeder die Ausbildung durchführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres (zum Zweck der Berufsausbildung 16. Lebensjahr)
  • Notwendige persönliche Eignung (körperlich, geistig)
  • Fahrauftrag des Arbeitgebers
  • Ersteinweisung im Betrieb und am Fahrzeug
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